Präsentation

Die Mitglieder verteilen sich auf 20 ständige Fachausschüsse.

Die Ausschüsse erarbeiten Legislativvorschläge durch die Annahme von Berichten, reichen Änderungsanträge zur Prüfung im Plenum ein und benennen ein Verhandlungsteam für die Führung legislativer Verhandlungen mit dem Rat. Sie nehmen auch Initiativberichte an, organisieren Anhörungen mit Sachverständigen und kontrollieren die anderen Einrichtungen und Organe der EU.

Einem Ausschuss gehören 25 bis 81 ordentliche Mitglieder und noch einmal so viele stellvertretende Mitglieder an.

Jeder Ausschuss wählt unter seinen ordentlichen Mitgliedern einen Vorsitz und bis zu vier stellvertretende Vorsitze mit einer Mandatszeit von zweieinhalb Jahren, die gemeinsam den Vorstand des Ausschusses bilden. Die politische Zusammensetzung der Ausschüsse entspricht derjenigen des Plenums.

Das Parlament kann außerdem Unterausschüsse und nichtständige Sonderausschüsse einsetzen, um spezifische Fragen zu behandeln, und ist befugt, Untersuchungsausschüsse zur Prüfung von behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht oder Missstände bei der Anwendung desselben einzusetzen.

In der Vermittlungsphase wird ein besonderer Vermittlungsausschuss eingesetzt.

Die Ausschüsse tagen in der Regel in Brüssel und ihre Arbeit wird von einem Sekretariat unterstützt. Ihre Debatten sind öffentlich und werden in der Regel per Webstream übertragen.

Die Ausschussvorsitzenden koordinieren die Arbeit der Ausschüsse im Rahmen der Konferenz der Ausschussvorsitze.

Sonderausschüsse

Das Parlament kann jederzeit nichtständige Ausschüsse zu bestimmten Themen einsetzen. Die Mandatszeit dieser Sonderausschüsse beträgt 12 Monate und kann verlängert werden.

Untersuchungsausschüsse

Zur Prüfung von Verstößen gegen das Unionsrecht oder behauptete Missstände bei der Anwendung desselben kann das Parlament Untersuchungsausschüsse einsetzen.
Die Befugnisse dieser Ausschüsse richten sich nach den Bestimmungen über die Ausübung des Untersuchungsrechts des Europäischen Parlaments.

Konferenz der Ausschussvorsitze

Die Konferenz der Ausschussvorsitze setzt sich aus den Vorsitzen aller ständigen Ausschüsse und aller Sonderausschüsse zusammen. Ihr Vorsitz wird für zweieinhalb Jahre aus den Reihen ihrer Mitglieder gewählt.
Sie ist das politische Gremium, das die Arbeit der Ausschüsse koordiniert und die reibungslose Zusammenarbeit zwischen ihnen sicherstellt. Die Konferenz der Ausschussvorsitze unterbreitet der Konferenz der Präsidenten Vorschläge für die Arbeit der Ausschüsse und zur Aufstellung der Tagesordnung der Plenartagung.

Vermittlungsausschuss

Die Vermittlung ist die dritte und letzte Phase des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens (auch „Mitentscheidungsverfahren" genannt). Das Vermittlungsverfahren wird eröffnet, wenn der Rat nicht alle Abänderungen aus der zweiten Lesung des Europäischen Parlaments billigt.

Der Vermittlungsausschuss besteht aus zwei Delegationen: der Delegation des Rates, die sich einem Vertreter jedes Mitgliedstaates (Minister oder ihre Vertreter) zusammensetzt, und aus der Delegation des Parlaments, die sich aus einer gleichen Zahl von MdEP zusammensetzt. Der Vermittlungsausschuss ist für die Erstellung eines „gemeinsamen Entwurfs" zuständig, der dann sowohl vom Parlament als auch vom Rat gebilligt werden muss.
Überblick über die parlamentarischen Ausschüsse